Aufnahme

Die Aufnahmekriterien

Die Aufnahmekriterien für unser Verbund- Familienzentrum "St. Josef und somit auch für unsere Einrichtung wurden mit dem Rat der Einrichtung wie folgt festgelegt:

  1. Geschwisterkinder
  2. Alleinerziehende Berufstätige Personen, die ihren Haushalt nicht mit einem Elternteil nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 SGB VIII (KJHG) gleichgestellten Person teilt.
  3. Berufstätige Eltern
  4. Mitarbeiter der Jugendhilfe, die ihren Wohnort in Werne haben
  5. Härtefälle
  6. alle übrigen Anmeldungen

Gesundheitsvorsorge

Bei der Aufnahme in das Verbund - Familienzentrum ist der Nachweis über eine altersentsprechend durchgeführte Gesundheitsvorsorgeuntersuchung des Kindes durch Vorlage eines ärztlichen Gesund-heitszeugnisses zu erbringen oder durch die Vorlage der letzten U - Untersuchung. Eine jährliche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung findet durch das Gesundheitsamt in der Einrichtung statt. Um das Gesundheitsbewusstsein der Kinder schon früh zu fördern, bieten wir den Kindern täglich fri-sches Obst/Gemüse als Nahrungsergänzung an.

U-Untersuchungen
Die Förderung der Inanspruchnahme von U-Untersuchungen durch Erziehungsberechtigte ist uns als Einrichtung ein wichtiges Anliegen. Bereits bei der Anmeldung wird neben dem obligatorisch not-wendigen ärztlichen Attest ebenfalls auf die Relevanz der U - Untersuchung hingewiesen. Ferner sind wir verpflichtet uns Nachweise des Impfstatus einzuholen. (Masernschutznachweis ab dem 15. März 2020, 2 Impfungen bis zum 2.Lebensjahr sind gesetzlich vorgeschrieben. Ist der Impfstatus nicht vor-handen, muss er nachgeholt werden, andernfalls darf das Kind nicht in der Einrichtung aufgenom-men werden!)