Die Aufnahmekriterien für unser Verbund- Familienzentrum "St. Josef und somit auch für unsere Einrichtung wurden mit dem Rat der Einrichtung wie folgt festgelegt:
Bei der Aufnahme in das Verbund - Familienzentrum ist der Nachweis über eine altersentsprechend durchgeführte Gesundheitsvorsorgeuntersuchung des Kindes durch Vorlage eines ärztlichen Gesund-heitszeugnisses zu erbringen oder durch die Vorlage der letzten U - Untersuchung. Eine jährliche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung findet durch das Gesundheitsamt in der Einrichtung statt. Um das Gesundheitsbewusstsein der Kinder schon früh zu fördern, bieten wir den Kindern täglich fri-sches Obst/Gemüse als Nahrungsergänzung an.
U-Untersuchungen
Die Förderung der Inanspruchnahme von U-Untersuchungen durch Erziehungsberechtigte ist uns als Einrichtung ein wichtiges Anliegen. Bereits bei der Anmeldung wird neben dem obligatorisch not-wendigen ärztlichen Attest ebenfalls auf die Relevanz der U - Untersuchung hingewiesen. Ferner sind wir verpflichtet uns Nachweise des Impfstatus einzuholen. (Masernschutznachweis ab dem 15. März 2020, 2 Impfungen bis zum 2.Lebensjahr sind gesetzlich vorgeschrieben. Ist der Impfstatus nicht vor-handen, muss er nachgeholt werden, andernfalls darf das Kind nicht in der Einrichtung aufgenom-men werden!)